Die Bewegung des Begriffs bei Hegel 

Hegel

Sein Leben und Werk

Hegel im Kontext der Geschichte der Philosophie

Hegel hat gewonnen (Gespräch im "Spiegel", 14/2007)

Hegel und Sartre über das reine Sein und das reine Nichts

 

 

 

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Paper Internationaler Hegel-Kongress in Wien April 2014

Kommentar zum Anfang der Hegelschen Logik: Sein - Nichts - Werden - Dasein

 

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Beiträge in der englischen Hegelliste hegel

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Die Webseite ist im Aufbau begriffen. Sie zeigt die Arbeit an der Hegelschen Philosophie im Progress. Zurzeit steht der Abschnitt "Die Logik: Zusammenfassende Darstellung der Bewegung des Begriffs" in Bearbeitung.

 

 

Der Begriff

Hegels Philosophie ist im Anschluss an Kants Kritik der reinen Vernunft eine Synthese von Ontologie und Epistemologie. Sie ist der Versuch, die Genese der Erkenntnis einerseits und ihr Geltungs- oder Wahrheitsanspruch andererseits zusammen zu denken. Die Behauptung der Quelle von Erkenntnis ohne explizite und kritikfähige Angabe der entsprechenden Wahrheitskriterien oder umgekehrt die Behauptung von Wahrheitskriterien unabhängig von der Entwicklungsweise von Erkennen führt zu Dogmatismus oder Formalismus. Das erstere kann vor allem beim dogmatischen Empirismus (z.B. Locke), das zweite bei den Rationalisten und im logischen Positivismus (z.B. Frege und seine Nachfolger) beobachtet werden. Kant war der erste (basierend auf Leibniz in seiner Auseinandersetzung mit Locke), der explizit zwischen Quelle und Begründung des Geltungsanspruchs von Erkenntnis unterschied und beide systematisch aufeinander bezog. Da er jedoch die beiden Seiten in einem dualistischen Verhältnis beliess, in welchem die Quelle allein der unmittelbaren empirischen Erfahrung vorbehalten bleibt und die Begründung des Geltungsanspruchs allein transzendental gegebenen Kategorien des erkennenden Subjekts zukommt, kann er die Entwicklungsweise des Erkennens nur unzureichend erfassen, und die Gefahren von Dogmatismus und Formalismus lassen sich so nicht bannen.  

 

Fortsetzung findet man hier

 

 

Die Logik oder die Wissenschaft des reinen Wissens - die Bewegung des Begriffs in seinem eigenen Element

Hegel zu verstehen bedeutet, dass man versteht, was er unter Begriff versteht. Solange man den Begriff nur als Identität eines Dinges oder Sachverhalts versteht, von der die Differenz im Urteil getrennt gedacht wird, solange muss man Hegel notwendigerweise missverstehen. Dies liegt nicht an Hegel und seiner vermeintlichen Obskurität, sondern am Vorurteil, das bei der Lektüre Hegels zum Tragen kommt. Der Begriff ist bei Hegel weder ein Identisches noch ein Statisches, sondern beinhaltet eine Bewegung oder Arbeit, die immer von neuem die Einheit von Identität und Differenz sucht, oder - was dasselbe ist - die Einheit von Allgemeinem und Besonderem im Individuellen. Diese Arbeit ist eine Arbeit der Erfahrung, die Passivität und Aktivität, Ansichsein und Fürsichsein als Momente enthält und vermittelt.

Die Vermittlung geschieht in der fortlaufenden Aus- und Einfaltung des Begriffs, der seine Momente entlässt, dadurch über sich hinaus- und auf einer weiter entwickelten Stufe wieder in sich zurück-geht. Die Analyse des Begriffs bringt also nicht einfach nur das hervor, was von allem Anfang an in ihm drin war, sondern führt in einer Synthese zu neuem Wissen, das am Anfang allerdings wiederum nur unmittelbar ist und erst wieder entfaltet werden muss. Die Entwicklung von Wissen und Erfahrung ist somit nicht einfach linear, da die neue Einheit des Begriffs zwar implizit reicher, jedoch explizit ärmer ist als die vorausgehende. Erst in der Entfaltung kommt der Reichtum des neuen Begriffs zur Geltung, der die früheren Momente in seiner neuen Sichtweise und strukturierenden Tätigkeit aufhebt und dadurch ihre bis anhin beschränkte Wirksamkeit entfalten kann. Diese Bewegung nennt Hegel Dialektik: Die in einem bestimmten Begriff durch seine Beschränktheit hervorgehenden Ungereimtheiten und Widersprüche werden in einem neuen Begriff getilgt, jedoch so, dass die schon erreichte Wahrheit bewahrt bleibt. Der ursprüngliche Begriff ist also nicht einfach falsch, sondern eine notwendige Station auf dem Weg zu grösserer Objektivität, d.h. Wahrheit. Wahr ist nur dieser Weg. 'Notwendig' bedeutet allerdings nicht, dass der anfängliche Begriff den Folgebegriff einfach determiniert, sondern er leitet nur zu diesem hin - die Synthese ist dann eine eigene Tätigkeit. Genausowenig ist der resultierende Begriff teleologisch schon im anfänglichen Begriff enthalten. Erst die Arbeit von Analyse und Synthese führt zum Resultat, auch wenn vom Ende oder Ganzen her gesehen die Evolution als zielgerichtet oder voraus-gesetzt erscheinen mag.

Der Hegelsche Begriff als Ausdruck des Wissens und der Erfahrung kennt somit keine wahr-falsch-Dichotomie, wie wir sie von der formalen Logik her kennen. Erst die Doppelbewegung von Analyse und Synthese bringt neue Erfahrung, neues Wissen, hervor, das nicht einfach im Allgemeinen und Abstrakten formaler Begriffe fortschreitet, sondern das andere des Begriffs, das Individuelle, bestimmt in sich enthält und fortentwickelt.

 

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Die Phänomenolgie des Geistes (PhdG) oder die Wissenschaft des erscheinenden Wissens - die Bewegung des Begriffs im tätigen Bewusstsein und seinem Weltbezug

Der Begriff ist die Arbeit der Vermittlung seiner mit seinem Andern im Dasein - der Substantialität - des gegenständlichen oder natürlichen Bewusstseins. Dabei geht das Einzelne aus seiner Besonderheit ins Allgemeine über und das Allgemeine wird dem Einzelnen ein Konkretes und Realisiertes. Ein bestimmtes natürliches Bewusstsein ist durch seine spezifische Art der Vermittlung gekennzeichnet und durch das, was es dabei als Wesen (als Wahres) ansieht. Es macht darin seine negative Erfahrung, die zu einer neuen Form des natürlichen Bewusstseins führt. Die Übergänge von einer natürlichen Form zu einer andern stellen die Entwicklung des Begriffs im erscheinenden Bewusstsein (Wissen) dar. Sie werden vom Philosophen begleitet, der die einhergehende Erfahrung des Bewusstseins auswertet und dabei die Formen gemäss Fortarbeit der begrifflichen Vermittlung in ihrer notwendigen Reihenfolge erfasst und darstellt. Die Fortarbeit ist das Offenlegen des Begriffs des Geistes, seines Wissens um sich, seines Logos, der in der Substantialität des Bewusstseins nur erst an sich ist und durch die Fortarbeit für es werden muss.

 

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Überleitende Bemerkungen

Die Wissenschaften des reinen und des erscheinenden Wissens zeigen die Bewegung des Begriffs in ihrer Notwendigkeit. Notwendigkeit bedeutet nicht, dass wir es hier mit deduktiven Systemen aus am Anfang kategorisch als wahr gesetzten Prinzipien des abstrakten Verstandes zu tun haben. Die lebendige und konkrete Philosophie Hegels sieht sich im Unterschied dazu als das Ergebnis der allgemeinen Geschichte und der Geschichte der Philosophie im besondern. Wie er einmal sagte: eine so lange Zeit brauchte es, um die Philosophie unserer Zeit hervorzubringen. Diese Aussage ist ernst zu nehmen und darf keinesfalls einfach als Hybris abgetan werden. Ganz im Gegenteil: sie bedeutet, dass Hegel aus seiner Epoche heraus rückblickend alle Positionen des Begriffs in der Geschichte – sei es in ihrer Reinheit in der Geschichte der Philosophie, sei es als Tätigkeit im substantiellen Bewusstsein in der allgemeinen Geschichte – als notwendige, wenn auch einseitige Absolute betrachtet und diese zu Momenten reduzierend in die notwendige Bewegung des Begriffs aufnimmt, die zwar implizit das Geschichtliche, aus dem sie entstand, enthält, jedoch zu reiner Philosophie geworden ist. Hegels Philosophie ist in diesem Sinne gleichzeitig geschichtlich und logisch. 

Es ist nun bezeichnend, dass Hegel später in seiner Berliner Zeit lange nach Fertigstellung der beiden Wissenschaften zur Geschichte zurückfand und diese zu einem der zentralen Gegenstände seiner Vorlesungstätigkeit machte, obwohl es dazu nie zu einer Buchveröffentlichung kam. Dazu gehören: 

- Vorlesungen über die Philosophie der Geschichte (Weltgeschichte) 

- Vorlesungen über die Ästhetik 

- Vorlesungen über die Philosophie der Religion 

- Vorlesungen über die Geschichte der Philosophie 

Bei diesen Gegenständen – dazu gehören auch die Naturphilosophie und die Philosophie des Geistes in der Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften II und III – handelt es sich nun nicht mehr um eine Wissenschaft im obigen Sinn, sondern um das Aufzeigen der Realisierung - der Evolution - des Begriffs in seinem vollständig Anderen, in der totalen Zufälligkeit der Natur und der individuellen und allgemeinen Geschichte des Menschen. Es ist wichtig für das Verständnis der Hegelschen Philosophie, dies zu begreifen: Hegel kennt kein Prinzip, das Natur und Geschichte teleologisch leitet und zu einem Endpunkt bringt. Die beiden oben erläuterten Wissenschaften der Logik und des Bewusstseins sind nur retrospektiv zu sehen, sie können durch die Evolution des Begriffs nachträglich dargestellt werden, sind jedoch der Entwicklung in Natur und Geschichte keineswegs als Prinzipien vorgegeben. Am Anfang steht die absolute Zufälligkeit der absoluten Notwendigkeit unvermittelt gegenüber. Die stufenweise Vermittlung der beiden ist die Vermittlung des Begriffs, die allein seine Evolution hervorbringt. Es ist der Prozess zu mehr Freiheit und Eigenständigkeit des Einzelnen. Hegels Denken kann als Philosophie der Freiheit bezeichnet werden, welche die Entwicklung der Eigenständigkeit des Einzelnen nüchtern betrachtet und sie nie ausserhalb dieser Entwicklung in einem transzendentalen Raum sucht oder findet. Hegel ist der Darwin des Begriffs der Freiheit, der keinen Determinismus der Evolution kennt, weder in einseitig materialistischen, noch in einseitig panpsychischen Verallgemeinerungen. 

Sicherlich hat sich Hegel in dieser Beziehung auch missverständlich ausgedrückt. So hat er einmal gesagt, die Logik sei Gott vor der Erschaffung der Welt. Nimmt man diese Aussage wörtlich, so müsste man einen ‚Planer’ der Welt annehmen, der sich zuerst eine Logik erschafft, die er dann später einmal zur Erschaffung der Welt verwendet. Eine solche chronologische Auslegung widerspricht jedoch dem Wesen der Hegelschen Philosophie vollständig, da sie eine dualistische Gegenüberstellung von Logik und Welt impliziert. Genau so wenig wie Hegels Philosophie ein einziges Grundprinzip voraussetzt (monistische Philosophien), bedeutet die Verneinung der dualistischen Gegenüberstellung nun aber auch nicht, dass sie als Panlogismus oder Panpsychismus bezeichnet werden darf: das logische oder psychische Moment sitzt nicht unmittelbar in allem Einzelnen, das so ausgestattet sich mit anderem Einzelnem vermittelt. Die Vermittlung ist allein der Vermittlung des Allgemeinen und Besonderen im Einzelnen vorbehalten, das in und durch seine Vermittlungstätigkeit mehr und mehr Eigenständigkeit, Allgemeinheit und Objektivität gewinnt. Dies kann als Hegels Begriff des Geistigen bezeichnet werden, als der Weg des Geistigen zu sich selbst, als der Weg des Geistigen, das zuerst nur an sich ist und für sich werden soll. Die Bewegung des Begriffs des Geistigen in Natur und Geschichte ist sowohl kontinuierlich als auch diskontinuierlich geprägt. Keines der beiden Elemente der Bewegung darf dem anderen geopfert werden, beide sind nur in ihrer Einheit wahr: der Begriff realisiert sich stufenweise in bestimmten Formen, um diese wieder aufzuheben. Nur so kann er Begriff der Freiheit genannt werden. Philosophien und Theorien, die einseitig das Prinzip der Kontinuität oder der Diskontinuität vertreten, verletzen hingegen den Begriff der Freiheit, da die Vermittlungstätigkeit entweder abstrakt bleibt oder ganz aufhört. Beinahe alle Natur- und Geschichtsphilosophien des 19. Jahrhunderts, basierend auf Ergebnissen der Naturwissenschaften, enthalten eine solche Einseitigkeit. Sie zeigen einen Mangel an dialektischem Denken.    

In diesem Sinne wird nun anhand der Philosophie der Religion das geschichtliche Moment des Hegelschen Begriffs aufgezeigt. 

 

Die weltgeschichtliche Entwicklung des Begriffs des religiösen Bewusstseins (der Begriff in der Philosophie der Religion)

Hegel untersucht die allgemeine Anschauung, Empfindung, das Bewusstsein, oder wie wir es nennen wollen, der Religion. Es geht ihm um die Form als solche und ihren Inhalt, d.h. um den Begriff als Beziehung zwischen dem Subjekt und seinem Objekt, dem Selbstbewusstsein und dem Absoluten, Gott. Wesentlich ist die Form und Gegenständlichkeit der Religion nur zu fassen in ihrem Verhältnis zu anderen Formen. Die Philosophie entwickelt somit die Notwendigkeit der Religion als Form und Inhalt (an und für sich) im Fortgehen und Übergehen von andern Formen und in andere Formen. Dies ergibt gleichzeitig ihre Definition und den Beweis der Notwendigkeit ihres Seins.

Der Philosophie geht es nicht darum Religion in einem Subjekt hervorzubringen. Der Mensch ist wesentlich Geist. Dies wird vorausgesetzt und ist dargelegt und beweisen durch vorangegangene Entwicklungen des Begriffs in der Natur.

Der Anfang in der Religionsphilosophie ist die Aufhebung früherer Formen der menschlichen Weltbeziehung und ein Insichgehen des Begriffs. Er zieht sich aus der Beziehung auf anderes zurück und setzt damit seine Freiheit von jeglicher endlicher Bestimmung. Diesem Insichsein muss er Realität, Inhalt, Gegenständlichkeit geben, soll es nicht ein Abstraktum und leer bleiben. Damit verbunden sind ein Zurückfallen in die Endlichkeit und Widersprüche zwischen dem Unendlichen der Religion und der Endlichkeit des Menschen.

Die Fortbildung der Religion in der Weltgeschichte ist die Auflösung dieser Widersprüche. In der wahren Religion ist der Widerspruch an sich aufgehoben oder versöhnt. Allerdings bleibt die Trennung zwischen Selbstbewusstsein und Inhalt als autoritativ bestehen. Erst im vernünftigen Staat ist Freiheit gesetzt, verwirklicht, d.h. das Selbstbewusstsein hat die seiner Freiheit und Allgemeinheit angemessene Objektivität geschaffen.

 

Fortsetzung findet man hier

 

 

Überleitende Bemerkungen 

In der Phänomenologie des Geistes lässt Hegel das reine Wissen der spekulativen Logik aus dem religiösen Bewusstsein hervorgehen. Dieses hat in seiner letzten Ausprägung, der Trinitätslehre des Christentums, selbst spekulativen Charakter erlangt, d.h. die Versöhnung von Gott (das Eine, das Innere, das Unendliche) und der Welt (das Viele, das Andere, das Endliche) in der Gemeinde an sich erreicht. Im Protestantismus ist dann das subjektive Moment, die Unendlichkeit des Subjekts, weiter gestärkt worden. Trotzdem bleibt das religiöse Bewusstsein grundsätzlich in Vorstellungen über Gott verhaftet und setzt diese autoritativen Inhalte absolut. Es bleibt somit unfrei. Die spekulative Philosophie, die für Hegel auch eine Art Gottesdienst ist, schaut dann nur noch die reine Bewegung des Cogitare an, die keinen bestimmten Inhalt mehr absolut setzt, nur noch der Bewegung des reinen Wissens, des Begriffs, verpflichtet ist . Gott ist somit ohne Bewegung des Cogitare nur noch das Leere oder eben das Aufgehobene (das Negierte und gleichzeitig in der Philosophie Bewahrte). Die Versöhnung von Gott und der Welt ist im reinen Denken an und für sich geworden – Subjekt und Objekt setzen und entwickeln sich gegenseitig in der reinen Tätigkeit des Cogitare. Der reine Geist hat in der Wissenschaft des Wissens, des Geistes, seine höchste Stufe erreicht, die für Hegel nur über die Entwicklung des Begriffs in Natur und Geschichte möglich geworden ist.

 Die Versöhnung oder Vermittlung ist im reinen Wissen der Logik, der absoluten Notwendigkeit, erreicht. Ohne gleichzeitige Gestaltung im Äusseren der Geschichte bliebe sie abstrakt und könnte keine Freiheit realisieren, da sie innerhalb der Notwendigkeit der Bewegung des Begriffs bleibt, nicht in seinem ganz Anderen ihre äussere Realisierung findet: Was vernünftig ist, ist wirklich; was wirklich ist, ist vernünftig. Hegels letztes veröffentlichtes Werk muss nun folgerichtig über die realisierte Versöhnung, die realisierte Freiheit, handeln. Er tut dies in den Grundlinien der Philosophie des Rechts, der Darstellung der Ausgestaltung des Begriffs im Rechtsstaat als Idee der Freiheit. Auch die Philosophie des Rechts geht aus der geschichtlichen Entwicklung der Religion hervor, der Aufhebung ihres Absolutheitsanspruchs im Bewusstsein des Menschen im Recht, in der Moral, der Familie, der Gesellschaft und im Staat. Dies bedeutet nicht, dass die Religion negiert wird, sondern dass sie nun ein Moment geworden ist und nicht mehr Absolutheitsanspruch erheben darf. Würde sie einfach negiert, wie in der Philosophie von Karl Marx, übernähme der Staat ihren Absolutheitsanspruch, was gerade dem vernünftigen Rechtsstaat – der Idee der Freiheit- entgegengesetzt wäre.

 Man kann somit sagen, dass beide, die Wissenschaft der Logik und die Grundlinien der Philosophie des Rechts, einen Endpunkt der Entwicklung des Begriffs oder des Geistes in der Geschichte markieren: Beide heben jeden Absolutheitsanspruch auf, die eine im reinen Wissen oder Denken, die andere in der Realisierung des Begriffs der Freiheit im  modernen Rechtsstaat. Damit aber kommt die Frage auf, wie die beiden Werke zusammenhängen. Hegel hat einmal gesagt, dass er seine Philosophie des Rechts von seiner Logik her beurteilt haben möchte und nicht von Aussen durch den abstrakten Verstand.

 Wiederum darf diese Aussage nicht einfach als Hybris des Philosophen abgetan werden. Man sollte sich fragen, was in diesem Zusammenhang Hegels berüchtigtes Diktum in der Vorrede zur Philosophie des Rechts bedeutet: „Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig“. Das Wirkliche ist das wirklich werden des Begriffs der Freiheit in seinen Momenten, die in der geschichtlichen Entwicklung als Absolute existierten und nun als Momente in ein neues Ganzes – den Rechtsstaat - eingebettet werden und dort 'intern' den Ausgleich ihrer Widersprüche finden sollen, die früher 'extern'  in ihrer geschichtlichen Ablösung einfach negiert wurden. Das Vernünftige aber ist die angemessene Betrachtungsweise dieses entstehenden neuen Ganzen, d.h. die logisch-spekulative Betrachtungsweise, welche den Begriff der Freiheit in seinen eigenen Kategorien und ihrer gegenseitigen Bezogenheit und Widersprüchen aufzeigt (abstraktes Recht, Moral, Familie, Gesellschaft und Staat). Das Logisch-spekulative in Hegels Wissenschaft der Logik ist hingegen die in allgemeinen Kategorien des Denkens vollzogene – aber eben deshalb auch die noch abstrakt bleibende – Darstellung der Bewegung des Begriffs im reinen Wissen.

Die Beziehung zwischen Hegels Logik und seiner Philosophie des Rechts ist also nicht einfach eine Anwendung der ersteren auf die zweite. Dies ergäbe nur wieder eine abstrakte Verstandesphilosophie, welche die Entwicklung von Gesellschaft und Staat deterministisch betrachtet, wie beispielsweise in den Gesellschaftstheorien von Karl Marx. Bei Hegel aber ist die Dialektik einerseits eine Bewegung zwischen dem Bewusstsein und seiner Gegenständlichkeit, seiner Wirklichkeit - und zwar sowohl rückblickend geschichtlich betrachtet als auch in der geschichtlich erreichten Stufe des Rechtsstaates selbst - andererseits eine Bewegung im reinen Denken, in der reinen Philosophie. Beide müssen sowohl getrennt als auch in ihrer geschichtlichen Parallelität genommen werden: In der Wissenschaft der Logik ist die erreichte Einheit von Vernunft und Wirklichkeit eine dem Denken interne, in der Philosophie des Rechts eine in der Geschichte zu realisierende und in Hegels Denken vorweggenommene Einheit als Beziehung zwischen den Momenten des abstrakten Rechts, des Fürsichseins des Bewusstseins (Moral), der Familie, der Zivilgesellschaft und der staatlichen Institutionen und Aktivitäten im Element der Zufälligkeit (wie in seinen Philosophien zur Geschichte des Geistes).

 In diesem Zusammenhang müssen einige kritische Bemerkungen gemacht werden, sowohl gegenüber Hegels philosophischem Anspruch selbst als auch gegenüber seinen Kritikern:

(1) Hegels Philosophie des Rechts ist keine Verherrlichung des damaligen preussischen Staats, zu gross ist die Diskrepanz zwischen den beiden.  

(2) Hegel hat geglaubt, dass sein begrifflich vorweggenommener Rechtsstaat relativ schnell realisiert werden kann, basierend auf den damaligen der Freiheit förderlichen Entwicklungen im preussischen Staat (für einen Philosophen, welcher der Geschichte für die Realisierung von Freiheit so viel Platz eingeräumt hat, eigentlich erstaunlich).  

(3) Hegel hat das nationalistische Moment der aufkommenden Nationalstaaten nicht gesehen bzw. unterschätzt und damit auch den zukünftigen Absolutheitsanspruch dieser Staaten.  

(4) Um Hegels praktische Philosophie richtig verstehe zu können, müssen wir somit seine reine Philosophie betrachten, die jeden Absolutheitsanspruch untergräbt. Dies kann nur so geschehen, dass man Hegels Philosophie des Rechts darauf basierend weiterdenkt.  

(5) Zuerst ist die heute mehr und mehr in Gang kommende Aufhebung der Nationalstaaten in übergeordneten Gebilden zu betrachten. Dieser Vorgang  entspricht der Hegelschen Bewegung des Begriffs der Freiheit, in welcher Absolute zu Momenten werden, ohne dass sie einfach negiert werden. Ihre Freiheit fördernden Eigenschaften werden bewahrt (z.B. föderalistische Prinzipien), ihre Tendenz zum Absolutheitsanspruch wird negiert. Dabei wird Recht neu gesetzt. Heute sind wir dran, diese Bewegung des Hegelschen Begriffs zu realisieren.  

(6)     Für die fernere Zukunft noch wichtiger ist die in der Logik dargestellte Ein- und Ausfaltung des Begriffs. Es ist dies eine Bewegung der Verinnerlichung und Veräusserlichung, eine Bewegung vom Inneren ins Äussere und umgekehrt. Freiheit erfordert beide Bewegungen. Überwiegt in bestimmten historischen Epochen die eine, wird die andere folgen, um die erstere in ihrem Absolutheitsanspruch aufzuheben. Wir scheinen zurzeit in einer Epoche der Ausfaltung des Begriffs zu leben. Wird eine weitere Einfaltung folgen, die erneut das Sprungbrett zu einer Erweiterung der realisierten Freiheit schafft oder umgekehrt einen Rückfall auf eine niedrigere Stufe der realisierten Freiheit bedeutet? Darüber kann man nach Hegel keine konkreten Aussagen machen. Er schreibt in der Vorrede zu den Grundlinien der Philosophie des Rechts:

Das was ist zu begreifen, ist die Aufgabe der Philosophie, denn das was ist, ist die Vernunft. Was das Individuum betrifft, so ist ohnehin jedes ein Sohn seiner Zeit; so ist auch die Philosophie ihre Zeit in Gedanken erfaßt. Es ist ebenso töricht zu wähnen, irgendeine Philosophie gehe über ihre gegenwärtige Welt hinaus, als, ein Individuum überspringe seine Zeit, springe über Rhodus hinaus. Geht seine Theorie in der Tat drüber hinaus, baut es sich eine Welt, wie sie sein soll, so existiert sie wohl, aber nur in seinem Meinen - einem weichen Elemente, dem sich alles Beliebige einbilden läßt. ....... Um noch über das Belehren, wie die Welt sein soll, ein Wort zu sagen, so kommt dazu ohnehin die Philosophie immer zu spät. Als der Gedanke der Welt erscheint sie erst in der Zeit, nachdem die Wirklichkeit ihren Bildungsprozeß vollendet und sich fertig gemacht hat. Dies, was der Begriff lehrt, zeigt notwendig ebenso die Geschichte, daß erst in der Reife der Wirklichkeit das Ideale dem Realen gegenüber erscheint und jenes sich dieselbe Welt in ihrer Substanz erfaßt, in Gestalt eines intellektuellen Reichs erbaut. Wenn die Philosophie ihr Grau in Grau malt, dann ist eine Gestalt des Lebens alt geworden, und mit Grau in Grau läßt sie sich nicht verjüngen, sondern nur erkennen; die Eule der Minerva beginnt erst mit der einbrechenden Dämmerung ihren Flug.“  

 

 

Die Ausgestaltung des Begriffs im Rechtsstaat als Idee der Freiheit (Grundlinien der Philosophie des Rechts)

Die Idee ist die Einheit von Begriff und seiner Realisierung in Gestaltungen. Der Begriff gibt sich in dieser Einheit

selber Realität. Die Idee des Rechts ist die Freiheit, die in ihrem Begriff und dessen Dasein zu erkennen ist. Freiheit

realisiert sich nur im Begriff. Ausserhalb des Begriffs gibt es keine Freiheit, sondern nur leblose Existenz und Tod.

 

Die Wissenschaft des Rechts ist ein Teil der Philosophie und hat die Idee des Rechts als ihren Gegenstand aus dem

Begriff zu entwickeln. Sie muss deshalb spekulativ sein. In der Idee des Rechts selbst liegt die Vernunft, die in der

Wissenschaft des Rechts lediglich zu entwickeln und bewusst zu machen ist: Das Vernünftige ist die Freiheit in ihrer

begrifflichen Realisierung in Gestaltungen. Der Begriff des Rechts in seinem Anfang ist ausserhalb der Wissenschaft

des Rechts herzuleiten. Seine Herleitung und Entwicklung fällt in die Wissenschaft des subjektiven Geistes und er ist

das Resultat dieser Entwicklung. Das positive Recht in seinen einzelnen Bestimmungen kann nicht aus sich selbst

den begrifflichen Anfangspunkt herleiten, da es als Vernünftiges aus diesem Begriff gerechtfertigt werden muss.

Andernfalls würden nur Widersprüche entstehen aus der Verstandesidentität heraus (z.B. Definition des Menschen im

römischen Recht, Definition des Staats als Tyrannei oder absoluter Staat).

 

Fortsetzung findet man hier